Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht:
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben. Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgeben.
Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen (Hg = mehr als 0,0005 Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb = mehr als 0,004 Masseprozent) besteht die Verpflichtung, Batterien entsprechend zu kennzeichnen. Hierbei werden folgende Abkürzungen verwendet:
"Cd" steht für Cadmium.
"Hg" steht für Quecksilber.
"Pb" steht für Blei.
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