Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht:
Im
Übrigen weise ich darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich
verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben. Sie können Batterien nach
Gebrauch unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgeben.
Bei
Überschreitung bestimmter Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen (Hg =
mehr als 0,0005 Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb =
mehr als 0,004 Masseprozent) besteht die Verpflichtung, Batterien
entsprechend zu kennzeichnen. Hierbei werden folgende Abkürzungen
verwendet:
"Cd" steht für Cadmium.
"Hg" steht für Quecksilber.
"Pb" steht für Blei.